Als tarifgebundener Träger von 14 Einrichtungen im Landkreis Karlsruhe betreuen wir mit rund 850 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern pflegebedürftige Menschen.
Grundlage unserer Arbeit ist das christliche Menschenbild. Dies spiegelt sich sowohl in der Beziehung zu unseren Bewohnern wie auch untereinander wider.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, suchen wir motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Gerne laden wir Sie ein, uns und unsere offenen Stellen in einem ersten Schritt auf dieser Seite kennenzulernen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Sie möchten einen sinnvollen Beruf mit Perspektive erlernen, in dem Sie gebraucht und wertgeschätzt werden? Wir bilden Sie gerne in der Pflege aus, ganz egal ob Sie frisch ins Berufsleben starten oder einen neuen Beruf erlernen möchten. Mit uns können Sie die einjährige Ausbildung in der Altenpflegehilfe oder die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft absolvieren. Wenn Sie noch nicht so gut Deutsch sprechen, besteht auch die Möglichkeit, bei uns die Helferausbildung für Migranten in zwei Jahren zu machen. Gerne beraten wir Sie über Ihre Chancen und Möglichkeiten. Hier erhalten Sie weitere Informationen:
Die Pflegeausbildung bereitet auf einen verantwortungsvollen Beruf vor, der sich an den individuellen Bedürfnissen von Menschen orientiert. Auszubildende lernen, den Pflegebedarf zu ermitteln, Pflegeprozesse zu planen und durchzuführen sowie die Qualität der Pflege zu sichern. Dabei wird besonderer Wert auf die Vermittlung theoretischer Kenntnisse und praktischer Fähigkeiten gelegt, um den komplexen Anforderungen der Pflege gerecht zu werden.
Die generalistische Pflegeausbildung dauert drei Jahre und kombiniert theoretischen Unterricht an Pflegeschulen mit Praxiseinsätzen in verschiedenen Bereichen, wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten. Nach zwei Jahren entscheiden die Auszubildenden, ob sie die generalistische Ausbildung abschließen oder sich auf Altenpflege oder Kinderkrankenpflege spezialisieren möchten. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung.
Die Ausbildung ist kostenlos, und es wird eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt, die je nach Ausbildungsjahr und Einrichtung variiert.
Nach dem Abschluss stehen zahlreiche Arbeitsbereiche offen: von Krankenhäusern über Altenpflegeeinrichtungen bis hin zur ambulanten Pflege. Mit dem generalistischen Abschluss besteht zudem eine automatische EU-weite Anerkennung, die internationale Karrieremöglichkeiten eröffnet.
Pflegende können sich durch Fort- und Weiterbildungen auf Bereiche wie Intensivpflege oder Leitungstätigkeiten spezialisieren. Auch ein Pflegestudium bietet sich als Möglichkeit an, um wissenschaftlich fundierte Pflegekonzepte zu entwickeln und anspruchsvolle Tätigkeiten in der Praxis zu übernehmen.
Die Ausbildung bereitet darauf vor, ältere Menschen in ihrer Betreuung, Versorgung und Pflege qualifiziert zu unterstützen. Dabei werden grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, um pflegerische und soziale Aufgaben eigenverantwortlich, jedoch unter Anleitung einer Pflegefachkraft, auszuführen.
Die Ausbildung erfolgt an staatlichen Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe oder an staatlich genehmigten Versuchsschulen, die in der Regel mit staatlich anerkannten Berufsfachschulen für Altenpflege verbunden sind.
Um die Ausbildung beginnen zu können, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
- Ein Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule anerkannten Altenhilfeträger
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung (ärztliches Attest)
Die Ausbildung dauert ein Jahr und umfasst:
- Theorie und Praxis im Unterricht: 720 Stunden
- Praktische Ausbildung in einer Einrichtung: 850 Stunden
Am Ende der Ausbildung erfolgt eine staatliche Prüfung. Absolventinnen und Absolventen mit einem Abschlusszeugnis mit mindestens der Durchschnittsnote 2,5 haben die Möglichkeit, direkt ins zweite Jahr der weiterführenden Altenpflegeausbildung einzusteigen.
Für die Ausbildung wird kein Schulgeld erhoben. Je nach persönlicher Situation können finanzielle Unterstützungen wie BAföG oder Förderungen durch die Agentur für Arbeit in Anspruch genommen werden.
Um die Berufsbezeichnung „Altenpflegehelferin“ oder „Altenpflegehelfer“ führen zu dürfen, ist eine staatliche Anerkennung durch das zuständige Regierungspräsidium erforderlich. Dabei werden die gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest) sowie die persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) geprüft.
Diese Ausbildung bereitet darauf vor, ältere Menschen – ob gesund oder krank – professionell zu betreuen, zu versorgen und zu pflegen. Sie vermittelt die grundlegenden Fähigkeiten, um unter Anleitung einer Pflegefachkraft pflegerische und soziale Aufgaben der Grundversorgung zu übernehmen. Die Einsatzbereiche reichen von stationären und teilstationären Einrichtungen bis hin zu ambulanter und offener Altenhilfe.
Ein besonderer Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf der Verbesserung der Deutschkenntnisse, um die berufliche Integration zu fördern. Zudem hilft das Wahlpflichtfach Staatsbürgerkunde bei der Vorbereitung auf den Einbürgerungstest.
Die Ausbildung kann an öffentlichen sowie staatlich genehmigten oder anerkannten Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe absolviert werden.
Um die Ausbildung zu beginnen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Hauptschulabschluss oder ein vergleichbarer Bildungsstand
- Ein Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule anerkannten Altenhilfeträger
- Gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
- Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
In Ausnahmefällen kann die Aufnahme auch ohne Hauptschulabschluss erfolgen, sofern die Schule eine positive Eignungsprognose erstellt.
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und umfasst:
- Theoretischen und praktischen Unterricht: 1.440 Stunden
- Praktische Ausbildung: Mindestens 1.600 Stunden
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab und ermöglicht im Anschluss die Aufnahme einer weiterführenden Ausbildung in der Altenpflege.
- Es fällt kein Schulgeld an.
- Eine angemessene Ausbildungsvergütung wird bezahlt.
- In bestimmten Fällen können individuelle Vereinbarungen mit der Agentur für Arbeit oder der Ausländerbehörde erforderlich sein, um den Lebensunterhalt während der Ausbildung zu sichern.
Nach erfolgreichem Abschluss und einer staatlichen Anerkennung durch das zuständige Regierungspräsidium darf die Berufsbezeichnung „Altenpflegehelferin“ oder „Altenpflegehelfer“ geführt werden. Dafür ist die gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest) und persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) nachzuweisen.
Immer mehr Menschen entscheiden sich für einen Beruf in der Altenpflege. Laut statistischem Bundesamt haben mit Stand 15.12.2020 knapp 800.000 Personen in Pflegeheimen und ca. 230.000 in ambulanten Pflegediensten gearbeitet.
Der Begriff Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann ist der im Jahre 2020 eingeführten generalistischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz geschuldet. Die reine Ausbildung zum Altenpfleger gibt es seither nicht mehr. Pflegefachkräften sollen durch die breitgefächerte Ausbildung in jedem der drei ehemals eigenständigen Bereiche Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege einsetzbar sein.
Das kommt darauf an, bei welchem Arbeitgeber (Einrichtungsträger) man arbeitet. Bei einem kirchlichen Träger wie uns, der nach den Arbeitsvertragsrichtlinien bezahlent, verdient man mit am besten. Frisch von der Schulbank liegt der Verdienst einer Vollzeitkraft bei 3761,31€ monatlich. Zudem erhält man noch diverse, teils steuerfreie Zuschläge wie z.B. Zeitzuschläge für Wochenend- und Nachtarbeit, die das Gehalt nochmals deutlich erhöhen. Ab dem zweiten Beschäftigungsjahr wird ein komplettes dreizehntes Monatsgehalt gezahlt.
In Vollzeit arbeitet man durchschnittlich 39 Stunden pro Woche. Die tatsächliche Arbeitszeit wird durch den Dienstplan geregelt und kann hiervon abweichen. In der einen Woche arbeitet man mehr, in der anderen weniger.
Die Möglichkeiten des Einsatzes nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung sind sehr vielfältig. Dies gilt sowohl für den Einsatzort (Pflegeheim, ambulanter Dienst, Krankenhaus usw.) als auch für Tätigkeitsfelder, die sich über Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen stets erweitern lassen. Insbesondere ist auch ein Aufstieg in Leitungsfunktion bis hin zur Heimleitung möglich.
Man sollte gerne mit Menschen arbeiten. Diese Aussage trifft sowohl auf die zu Versorgenden als auch auf den Kollegenkreis zu. Da die zu pflegenden Menschen auf die Hilfe der Pflegekräfte angewiesen sind, müssen diese ein hohes Maß an Verlässlichkeit mitbringen. Zudem ist eine gute psychische und physische Konstitution gefragt, um den Dienst am Nächsten bewältigen zu können. Außerdem ist eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft nötig.
Der Beruf ist für alle, die für andere da sein und gebraucht werden wollen, sehr erfüllend. Zudem ist er äußerst krisenfest, da er nicht konjunkturabhängig ist. Es ist nahezu unmöglich, als Pflegefachkraft arbeitslos zu sein. Zudem ist mittlerweile die Bezahlung auch im Hinblick auf die steuerfreien Zuschläge gut.
Die Ausbildung ist in einen theoretischen und einen fachpraktischen Teil untergliedert. Der theoretische findet an einer zugelassenen Pflegeschule statt. Bei dieser muss man sich als Auszubildender separat bewerben. Der fachpraktische Teil findet beim sogenannten Träger der praktischen Ausbildung (TPA) statt, mit dem der Ausbildungsvertrag geschlossen wird. Nahezu die Hälfte dieses Teils der Ausbildung findet bei anderen Praxiseinsatzstellen wir z.B. Krankenhaus, ambulante Pflege, Pädiatrie usw. statt.
Man sollte gerne mit Menschen arbeiten. Diese Aussage trifft sowohl auf die zu Versorgenden als auch auf den Kollegenkreis zu. Da die zu pflegenden Menschen auf die Hilfe der Pflegekräfte angewiesen sind, müssen diese ein hohes Maß an Verlässlichkeit mitbringen. Zudem ist eine gute psychische und physische Konstitution gefragt, um den Dienst am Nächsten bewältigen zu können. Außerdem ist eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft nötig.
Für die 3-jährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann benötigt man einen mittleren Bildungsabschluss. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, in diese Ausbildung nach bestandener Ausbildung in der Altenpflegehilfe (1-jährige Ausbildung) mit Hauptschulabschluss zu starten.
Die Ausbildung dauert i.d.R. 3 Jahre. Liegt kein mittlerer Bildungsabschluss vor, ist zunächst eine einjährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin / zum Altenpflegehelfer zu absolvieren.
Die Ausbildungsvergütung steigt von Jahr zu Jahr, von derzeit 1429,89 € im ersten, über 1509,65 € im zweiten bis zu 1617,90 € im dritten Jahr der Ausbildung. Auszubildende in der Altenpflegehilfte (1-jährige Helferausbildung) erhalten 1287,46 €.
Bei uns erhalten alle Mitarbeiter 31 Tage Urlaub zuzüglich zwei dienstfreie Tage pro Jahr.
"Menschen zu helfen war und ist der Ansporn meiner ganzen Laufbahn - bis heute."
Patrick Schäfer (Heimleiter Stephanus-Stifte Am Stadtgarten und Am Robberg)
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